Biographie

Andreas Haas ist seit 1990 als Rechtsanwalt zugelassen und befasst sich seitdem schwerpunktmäßig mit Rechtsfragen rund um´s Pferd. Er berät und vertritt vor allem Reiter, Reitstallbetreiber, Pferdezüchter, -händler und Tierärzte in allen Belangen des Pferde- und Reitsportrechts. Seit 2005 nimmt er jährlich an dem Deutschen Pferderechtstag teil und ist dadurch ständig auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und juristischen Wissenschaft. Er veröffentlicht regelmäßig Beiträge in Reitsportmagazinen zu neuen Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung und zeigt deren Konsequenzen für die Praxis auf.

Als begeisterter Dressurreiter widmet er sich in seiner Freizeit der dressurmäßigen Ausbildung junger Pferde. Außerdem fördert er seine springreitende Tochter, die in der Turniersaison 2012 erste Erfolge in Prüfungen der Klasse M feiert.